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Pflegegerechter Badumbau

Mehr Selbstständigkeit und Sicherheit in den eigenen vier Wänden

Ein altersgerechter und barrierefreier Badumbau ist für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen eine wichtige Maßnahme, um Sicherheit, Selbstständigkeit und Komfort im Alltag zu erhöhen. Gerade im Badezimmer, das ein hohes Unfallrisiko birgt, sorgt ein durchdachter Umbau für mehr Bewegungsfreiheit, weniger Sturzgefahren und eine erleichterte Pflege.

Badarbeiten

Welche Arten von
Umbauten gibt es?

Je nach individuellen Anforderungen und Gegebenheiten vor Ort
stehen verschiedene Umbau-Optionen zur Auswahl.

Bodengleiche Dusche

Bodengleiche Dusche statt Badewanne

Das Entfernen der Badewanne und der Einbau einer ebenerdigen Dusche mit rutschfestem Boden ist eine der häufigsten und wirkungsvollsten Maßnahmen. Sie ermöglicht einen sicheren und einfachen Einstieg.

Badewannentür

Badewannentür

Wer die Badewanne weiterhin nutzen möchte, kann sie mit einer Tür ausstatten lassen, die ein sicheres Ein- und Aussteigen ohne überhöhte Kanten erlaubt.

Haltegriffe und Stützstangen

Haltegriffe und Stützstangen

An strategischen Stellen wie Dusche, WC und Waschbecken installiert, bieten sie Halt und reduzieren die Sturzgefahr.

Sitzmöglichkeiten

Rutschhemmende Bodenbeläge und Sitzmöglichkeiten

Duschsitze, fest installierte Bänke oder unterfahrbare Waschbecken ermöglichen die Nutzung im Sitzen und sind besonders wichtig bei eingeschränkter Mobilität.

Sanitärobjekte

Anpassung der Sanitärobjekte

Erhöhte Toiletten oder spezielle behindertengerechte WC-Modelle erleichtern die Nutzung.

Weiter Hilfsmittel

Weitere Hilfsmittel

Badewannenlifte, Duschhocker, Umsetzhilfen oder umklappbare Sitzgelegenheiten können zusätzlich eingebaut werden.

Wissen Sie, wie einfach
ein barrierefreier
Badumbau sein kann?

Unsere Experten beraten Sie.
Natürlich immer unverbindlich und kostenfrei.

Zuschüsse beantragen
und in welcher Höhe?

Je nach individuellen Anforderungen und Gegebenheiten vor Ort
stehen verschiedene Umbau-Optionen zur Auswahl.

Mutter und Tochter
  • Pflegekasse

    Die Pflegeversicherung unterstützt wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Pflegebedürftigem für den barrierefreien Badumbau. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann der Zuschuss kumuliert werden (maximal 16.720 Euro bei vier pflegebedürftigen Personen).

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

    Die KfW-Bank unterstützt die bedarfsgerechte Beseitigung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden – und das unabhängig von den individuellen Einschränkungen der Nutzer. Das bedeutet, dass auch vorsorgliche Umbauten gefördert werden können, bevor eine konkrete Beeinträchtigung vorliegt. Mit dem Fördermodell „KfW-Kredit“ kann pro Wohneinheit ein Kredit von bis zu 50.000 Euro mit einem effektiven Jahreszins von 0,75% beantragt werden. Das Fördermodell „Zuschüsse für barrierearme Umbauten“ bietet zwei Varianten: Bei Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Zuschuss von 10% der Kosten, maximal 2.500 Euro je Wohneinheit. Wird hingegen der Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, erhöht sich der Zuschuss auf 12,5% bei einem Höchstbetrag von 6.250 Euro. Die KfW stellt jährlich ein begrenztes Gesamtbudget für diese Förderungen bereit. In der Vergangenheit waren die Mittel häufig bereits zur Jahresmitte ausgeschöpft. Daher empfiehlt es sich, den Förderantrag möglichst früh im Jahr zu stellen. Über die Webseite der KfW-Bank können Sie jederzeit prüfen, ob aktuell noch Fördermittel verfügbar sind oder bereits aufgebraucht wurden.

  • Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen

    Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für einen barrierefreien oder barrierearmen Badumbau, wenn Sie als Arbeitnehmer während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Unfall erleiden und dadurch Ihre Körperpflege nicht mehr wie gewohnt durchführen können. Gleiches gilt, wenn Sie an einer berufsbedingten Erkrankung leiden. Die Förderung erfolgt unabhängig von Ihrem Einkommen oder Vermögen. Im Bedarfsfall sollten Sie sich am besten zuerst an Ihren Arbeitgeber wenden, um herauszufinden, welcher Berufsgenossenschaft Sie angehören, und dann direkt mit dieser Kontakt aufnehmen, um die weiteren Schritte zu klären.

  • Sozialhilfeträger

    Das Sozialamt unterstützt Umbaumaßnahmen, wenn andere Fördermittel nicht bewilligt wurden oder nicht ausreichen. Da es sich dabei um Sozialleistungen handelt, werden Einkommens- und Vermögensgrenzen geprüft. Die Zuschüsse müssen vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden, wobei schriftliche Kostenvoranschläge eingereicht werden müssen. In der Regel ist außerdem nachzuweisen, dass keine barrierefreie Wohnung zur Verfügung steht. Ein Mitarbeiter des örtlichen Gesundheitsamtes bestätigt den Bedarf für den Umbau. Der Sozialhilfeträger übernimmt ausschließlich die Kosten für die tatsächlich notwendigen Maßnahmen.

  • Steuerliche Entlastung

    Ausgaben für einen barrierefreien Umbau lassen sich in der Regel als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich absetzen, indem die Kosten für den Badumbau in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. So können Sie einen Teil der Aufwendungen über die Steuer zurückerstattet bekommen. Materialkosten sind dabei allerdings ausgeschlossen. Achten Sie deshalb darauf, dass Material- und Arbeitskosten getrennt abgerechnet werden. Möchten Sie die Umbaukosten steuerlich absetzen, ist es wichtig, dass Sie oder die bedürftige Person vor Beginn der Maßnahmen ein ärztliches oder gegebenenfalls amtsärztliches Attest vorlegen. Ein „zumutbarer Eigenanteil“ muss jedoch immer selbst getragen werden. Es empfiehlt sich, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle möglichen Vorteile optimal zu nutzen.

Wer hat Anspruch
und welche Bedingungen gelten?

Pflegeartikel sind oft teuer und schwer zu beschaffen. Wir begleiten Sie und Ihre Angehörigen von Anfang an – damit Sie keine Zeit für Dinge verlieren, die wir bestens für Sie erledigen.

Einzelfallprüfung

Der Anspruch auf eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme setzt stets deren Notwendigkeit im Einzelfall voraus.

Pflegegrad

Anspruch haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die nachweislich Pflegebedürftig sind.

Zweckbindung

Die Maßnahme muss der Wohnumfeldverbesserung dienen, also die Barrierefreiheit erhöhen und Pflege erleichtern.

Hauptwohnsitz

Die Förderung gilt für den Hauptwohnsitz.

Vorantrag

Der Antrag auf Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt und genehmigt werden.

Ärztliche Verordnung

Für Hilfsmittel wie Badewannenlifte ist häufig zusätzlich eine ärztliche Verordnung notwendig.

Sie haben Interesse an einer
Beratung für einen Badumbau?

Dann fordern Sie hier eine kostenlose Beratung durch einen Experten der Seniovo GmbH an. 
So kommen Sie zu Ihrem Badumbau:

  1. Online-Formular ausfüllen
    Ihre Angaben werden direkt an unseren Partner Seniovo weitergeleitet
  2. Telefonische Beratung
    Unverbindlich und kostenlos
  3. Vor-Ort-Termin oder Videoaufmaß
     Zur Begutachtung des Badezimmers
  4. Unverbindlicher Kostenvoranschlag
  5. Antragstellung Pflegekasse und/oder Vermieter
    Seniovo unterstützt Sie dabei
  6. Badumbau
    Umbau zum Wunschtermin
Seniorenpaar mit Tablet

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