ACORN Treppenlifte

Treppenlifte

Mehr Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag

Ein Treppenlift ermöglicht es Menschen mit eingeschränkter Mobilität, ihr Zuhause wieder selbstständig und sicher zu nutzen. Gerade für pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige ist ein Treppenlift eine enorme Erleichterung: Sturzrisiken werden reduziert, alltägliche Wege bleiben zugänglich.

Treppenlifte

Welche Arten von
Treppenliften gibt es?

Je nach individuellen Anforderungen und Gegebenheiten vor Ort
stehen verschiedene Treppenlift-Modelle zur Auswahl.

Sitzlift

Der Klassiker für Personen, die ohne Rollstuhl mobil sind. Der Nutzer sitzt während der Fahrt sicher auf einem klappbaren Sitz, der sich entlang der Treppe bewegt. Sitzlifte benötigen wenig Platz und sind an fast jeder Treppe montierbar.

Stehlift

Besonders geeignet für Personen, denen das Hinsetzen schwerfällt. Hier steht die Person während der Fahrt auf einer kleinen Plattform und wird durch Haltegriffe und Schutzbügel gesichert.

Plattformlift

Ideal für Rollstuhlfahrer, da die große Plattform samt Rollstuhl transportiert wird. Plattformlifte benötigen mehr Platz und sind belastbarer, eignen sich aber auch für Rollatoren oder schwere Hilfsmittel.

Hublift

Hebebühne, meist neben der Treppe montiert, befördert Rollstuhlfahrer oder Begleitpersonen senkrecht zwischen zwei Ebenen und wird häufig für geringe Höhenunterschiede oder im Außenbereich genutzt.

Homelift

Ein kleiner Aufzug, der mehrere Stockwerke verbinden kann und besonders geeignet ist, wenn Standard-Treppenlifte nicht infrage kommen.

Zuschüsse – Wer hat Anspruch
und in welcher Höhe?

Ein Anspruch auf eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme setzt stets
deren Notwendigkeit im Einzelfall voraus.

Treppenlift
  • Anspruch haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die nachweislich Pflegebedürftig sind.
  • Die Maßnahme muss der Wohnumfeldverbesserung dienen, also die Barrierefreiheit erhöhen und Pflege erleichtern.
  • Die Förderung gilt für den Hauptwohnsitz.
  • Der Antrag auf Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt und genehmigt werden.
  • Pflegekasse

    Wenn ein Treppenlift aufgrund von Pflegebedürftigkeit notwendig wird, können Zuschüsse als Maßnahme zur Wohnraumanpassung beantragt werden. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben derzeit Anspruch auf bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Person für den Einbau eines Treppenlifts. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann der Zuschuss kumuliert werden (maximal 16.720 Euro bei vier pflegebedürftigen Personen).

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche Förderbank, die unter anderem finanzielle Unterstützung für die Installation von Treppenliften zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Wohnbereich bietet. Neben verschiedenen Förderprogrammen stellt die KfW auch zinsgünstige Kredite für den Einbau von Sitzliften sowie anderen Liftarten wie Plattform- oder Hubliften zur Verfügung. Diese Zuschüsse und Kredite werden von der KfW unabhängig vom Alter und ohne die Voraussetzung eines bestehenden Pflegegrades vergeben. Voraussetzung ist lediglich, dass noch ausreichend Fördermittel verfügbar sind. Der Investitionszuschuss der KfW beträgt in der Regel 10 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen wie den Einbau eines Lifts. Wenn Sie sich für den KfW-Kredit 159 entscheiden, erhalten Sie einen maximalen Darlehensbetrag von 50.000 Euro.

  • Eingliederungshilfe

    Menschen mit Behinderungen können Zuschüsse über die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX beantragen. Die Voraussetzung zur Gewährung der Zuschüsse ist, dass die Maßnahme dazu beiträgt, am sozialen Leben teilnehmen zu können. Der Antrag wird beim zuständigen örtlichen Sozialamt gestellt.

  • Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen

    Wird ein Treppenlift infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit benötigt, kann die Berufsgenossenschaft finanzielle Unterstützung gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass die körperliche Einschränkung offiziell als arbeitsbedingt anerkannt wird. Sollten Sie hingegen nach einem privaten Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage sein, Treppen in Ihrem Zuhause selbständig zu bewältigen und deshalb einen Treppenlift zur Barrierefreiheit benötigen, steht Ihnen die Unfallkasse als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie übernimmt einen Teil der Kosten für die Anschaffung und Installation des Treppenlifts nach einem Unfall. Wie hoch die Kostenübernahme ausfällt, hängt von den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags ab.

  • Sozialhilfeträger

    Neben den bereits erwähnten Finanzierungsoptionen existieren noch weitere Möglichkeiten der Unterstützung durch unterschiedliche Institutionen. Dazu gehören unter anderem das Sozialamt, verschiedene Sozialverbände sowie gemeinnützige Organisationen. Sollten weder die Pflege- oder Krankenkasse noch andere Stellen die Kostenübernahme für einen Treppenlift gewährleisten, stellt das Sozialamt in besonderen Härtefällen die letzte Anlaufstelle für finanzielle Hilfen dar. Die Bezuschussung seitens des Sozialamtes ist abhängig vom Einkommen und orientiert sich an der persönlichen Situation des Antragstellers. Zudem wird in der Regel nur das preisgünstigste Treppenlift-Modell gefördert. Auch verschiedene Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und Sozialverbände vergeben finanzielle Mittel für den Einbau eines Treppenlifts. Diese Förderungen sind meistens zweckgebunden und richten sich vor allem an Personen, die aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen auf einen Treppenlift angewiesen sind. So bieten zum Beispiel der VdK sowie die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) unter bestimmten Bedingungen Förderungen für den Erwerb eines Treppenlifts an.

  • Steuerliche Entlastung

    Ausgaben für einen barrierefreien Umbau lassen sich in der Regel als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich absetzen, indem die Kosten für den Treppenlift in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. So können Sie einen Teil der Aufwendungen über die Steuer zurückerstattet bekommen. Ein „zumutbarer Eigenanteil“ muss jedoch immer selbst getragen werden. Es empfiehlt sich, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle möglichen Vorteile optimal zu nutzen.

Maßgeschneiderte Treppenlifte
von ACORN!

Schnell und problemlos eingebaut – für ein neues Lebensgefühl in Ihrem eigenen Haus.

Einfach zu bedienen

Der ACORN Treppenlift ist einfach durch einen Hebel in der Armlehne zu steuern, der den Treppenlift nach oben oder nach unten fahren lässt.

Sicher unterwegs

Ein Sicherheitsgurt gibt zusätzlichen Halt. Fünf Sensoren können den Lift stoppen, falls sich ein Hindernis auf der Treppe befindet.

Platzsparend zusammenklappbar

Damit der ACORN Treppenlift nicht zu viel Platz einnimmt, verfügt er über eine zurückklappbare Sitzfläche, Armlehnen und Fussflächen.

Zwei Fernbedienungen

Mit den zwei Fernbedienungen können mehrere Personen den Treppenlift „rufen“ oder „schicken“ und unabhängig voneinander nutzen.

Jede Treppe ist individuell. ACORN bietet mit seinem einzigartigen Schienen–Modul–System eine passende Lösung für jede Art von Treppe – ob gerade, kurvig, steil oder flach. Schnell und problemlos.

Sie haben Interesse an einer
Beratung für einen Treppenlift?

Dann fordern Sie hier eine kostenlose Beratung durch einen
Experten von ACORN Treppenlifte GmbH an.
So kommen Sie zu Ihrem Treppenlift:

  1. Online-Formular ausfüllen
    Ihre Angaben werden direkt an unseren Partner ACORN weitergeleitet
  2. Telefonische Beratung
    Unverbindlich und kostenlos
  3. Vor-Ort-Termin
     Zur Begutachtung des Treppenhauses
  4. Unverbindlicher Kostenvoranschlag
  5. Antragstellung Pflegekasse
    ACORN unterstützt Sie dabei
  6. Treppenlift
    Einbau zum Wunschtermin
ACORN

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